Wie funktioniert die Unterrichtsbefreiung?

von Support-Team

Sobald die Praktikumstage in die Schulzeit fallen, benötigen die Schüler:innen eine Unterrichtsbefreiung, die von der Schule und den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Diese ist notwendig, um an den Praktikumstagen teilnehmen zu können.

Dafür stellen wir eine Blanko-Vorlage für die Unterrichtsbefreiung auf unserer Website zur Verfügung. Diese finden die Schüler:innen direkt auf der regionalen Praktikumswochenwebsite, unter “Hier das Formular herunterladen”.

Ablauf der Freistellung:

  1. Praktikumstag wird vermittelt und von beiden Seiten angenommen

  2. Freistellungsantrag wird von Schüler:in ausgefüllt

  3. Freistellungsantrag bei Schule (Klassenlehrer:in oder Schulleitung) abgeben und unterschreiben lassen

  4. Formular spätestens am Praktikumstag mitbringen

  5. Praktikumstag absolvieren 

In einigen Regionen haben Schüler:innen unter 15 Jahren auch während der Ferien die Möglichkeit, an der Praktikumswoche teilzunehmen. Dafür ist es erforderlich, eine von der Schule unterschriebene Unterrichtsbefreiung vorzulegen. Diese Genehmigung ist notwendig, da das Mindestalter für die Teilnahme an der Praktikumswoche normalerweise bei 15 Jahren liegt. Ohne die Zustimmung der Eltern und der Schule ist eine Teilnahme in den Ferien für Schüler:innen unter 15 Jahren nicht möglich. Außerdem regelt die Unterrichtsbefreiung die Unfallversicherung für diesen Zeitraum.

Für weitere Informationen zur Versicherung, schau einfach noch einmal hier nach.