Rechtliches zur Praktikumswoche für Schüler:innen

von Support-Team

Nachfolgende Informationen sind keine Rechtsberatung. Alle rechtlichen Auskünfte sind ohne Gewähr. Wir sind nicht berechtigt, rechtsberatend tätig zu sein. Die Quelle zu allen Aussagen finden Sie in der entsprechenden Antwort.

Kostet die Teilnahme an der Praktikumswoche Geld?

Nein, als Schüler:in musst du kein Geld für die Teilnahme an der Praktikumswoche bezahlen.

Ab wann darf ich an der Praktikumswoche teilnehmen?

Eine Teilnahme an der Praktikumswoche ist in den meisten Fällen erst ab 15 Jahren möglich. In einigen Regionen darfst du ab der 8. Klasse/ab 14 Jahren mit Zustimmung deiner Schule teilnehmen. Möchtest du teilnehmen, ohne dass eine Zustimmung deiner Schule vorliegt, gilt das Mindestalter von 15 Jahren.

Bin ich während der Praktikumstage versichert?

Ja, die Unternehmen kümmern sich um die Unfallversicherung. Durch die bist du versichert, wenn dir etwas vor Ort passiert. Bist du unter 15 Jahre alt und von der Schule freigestellt, dann sind deine Praktikumstage offizielle Schulveranstaltungen und deine Unfallversicherung läuft über die Schule.

Wie bin ich versichert, wenn ich einen Schaden verursache?

Wenn du etwas während deines Praktikumstages kaputt machst, kommt es zuerst auf die Umstände an. Missgeschicke, wie z.B. dass dir aus Versehen etwas heruntergefallen ist, gelten als leichte Fahrlässigkeit und der Praktikumsbetrieb kommt für den Schaden auf.

Anders sieht es aus, wenn du nicht die notwendige Sorgfalt zeigst, Vorschriften ignorierst oder mit Absicht etwas kaputt machst. Hier spricht man von mittlerer und grober Fahrlässigkeit oder von vorsätzlichem Handeln. In diesen Fall kann das Unternehmen einen Teil oder die gesamten Kosten für den Schaden von dir fordern.

In den meisten Haftpflichtversicherungen sind Schäden durch mittlere und grobe Fahrlässigkeit in einem Praktikum abgedeckt. Wenn du jedoch sicher gehen willst, sollten du oder deine Eltern die Versicherung kontaktieren. Wenn du nicht über eine Haftpflichtversicherung abgesichert bist, kannst du dich im Vorhinein um eine Versicherung kümmern. Für den Fall der leichten Fahrlässigkeit, also wenn dir etwas aus Versehen kaputtgeht, ist jedoch keine Haftpflichtversicherung notwendig.