Ich bin noch unter 15 Jahre alt

von Support-Team

Eine Teilnahme an der Praktikumswoche ist erst ab 15 Jahren möglich. 

Für alle Personen unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz(JArbSchG). Laut dieser Definition ist eine Person ein Kind, wen man unter 15 Jahre alt ist. Die gleiche Regelung gilt für Schüler:innen, die ihre Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben.

Jugendliche sind lt. Definition, wer mind. 15, aber noch keine 18 Jahre alt ist.

Im JArbSchG ist geregelt, dass Kinder noch nicht arbeiten dürfen, sie haben also ein Beschäftigungsverbot. Das Beschäftigungsverbot für Kinder gilt aber nicht im Rahmen der schulischen Praktika, die verpflichtend für alle Schüler:innen sind. Ein Schulpraktikum ist dadurch z.B. auch mit unter 15 Jahren möglich.

Bei der Praktikumswoche ist die Teilnahme freiwillig und es ist dadurch keine offizielle Schulveranstaltung und so auch kein Schulpraktikum.

Aufgrund dieser Gesetzeslage ist eine Teilnahme erst ab 15 Jahren möglich, da die Unternehmen sonst gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen.

Du kannst dich aber dennoch gerne für die Praktikumswoche anmelden, wenn du noch 14 Jahre alt bist, aber zu deinem ersten Praktikumstag 15 Jahre alt bist.