Eine Teilnahme an der Praktikumswoche ist in den meisten Fällen erst ab 15 Jahren möglich. In manchen Regionen darfst du ab der 8. Klasse/ab 14 Jahren mit Zustimmung deiner Schule dabei sein. Möchtest du teilnehmen, ohne dass eine Zustimmung deiner Schule vorliegt, gilt das Mindestalter von 15 Jahren. Ob du auch schon unter 15 Jahren teilnehmen darfst, erfährst du in den FAQs auf der Regionsseite deiner Praktikumswoche.
Normalerweise gilt für alle Personen unter 18 Jahren das Jugendarbeitsschutzgesetz(JArbSchG). Laut dieser Definition ist eine Person ein Kind, die unter 15 Jahre alt ist. Die gleiche Regelung gilt für Schüler:innen, die ihre Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben.
Jugendliche sind lt. Definition, wer mind. 15, aber noch keine 18 Jahre alt ist.
Im JArbSchG ist geregelt, dass Kinder noch nicht arbeiten dürfen, sie haben also ein Beschäftigungsverbot. Das Beschäftigungsverbot für Kinder gilt aber nicht im Rahmen der schulischen Praktika, die verpflichtend für alle Schüler:innen sind. Ein Schulpraktikum ist dadurch z. B. auch mit unter 15 Jahren möglich.