Um dich von der Schule befreien zu lassen musst du den Antrag herunterladen, ausfüllen und von der Schule unterschreiben lassen. Wann du dich von der Schule befreien lassen kannst und bei wem, kannst du unten im FAQ nachlesen.
Die Praktikumstage, die an Schultagen (eine Woche vor und nach den Ferien) stattfinden, gelten als Schulveranstaltung (Unterricht an anderem Ort), wenn die Schulen das entsprechend bestätigen. Mit genehmigtem Teilnahmeantrag ist die Teilnahme damit ab 14 Jahren möglich.
Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren können für die Teilnahme an der Praktikumswoche auch vom Unterricht befreit werden. Die Schule bestätigt die genehmigte Freistellung. Hierfür ist privater Versicherungsschutz notwendig.
Praktikumstage, die in den Ferien stattfinden, gelten nur mit vorheriger Zustimmung der Schule als Schulveranstaltung und sind dann auch ab 14 Jahren möglich. Wenn die Praktikumstage von der Schule nicht als Schulveranstaltung festgelegt sind, gilt ein Mindestalter von 15 Jahren.
Schule gibt die verfügbaren Tage für die Praktikumstage vor (optional)
Praktikumswoche Account erstellen (Hier anmelden)
Praktikumstage vermittelt bekommen
Freistellungsantrag ausfüllen
Freistellungsantrag bei Schule (Klassenlehrer:in oder Schulleitung) abgeben
Praktikumstage absolvieren
Die Praktikumswoche findet in Rheinland-Pfalz in den Pfingstferien und eine Woche davor sowie danach statt. Ein zweiter Zeitraum ist vor und nach den Herbstferien vorgesehen. Du kannst dir in Absprache mit der Schule die Tage aussuchen, an denen es dir am besten passt. Sobald die Tage in den Schulwochen liegen, musst du dich vom Unterricht durch die Schule befreien lassen (Freistellungsantrag). Wenn die Schule die Praktikumswoche als Schulveranstaltung ausweist, musst Du die Teilnahme durch die Schule genehmigen lassen (Teilnahmeantrag).
Wenn du 14 Jahre alt bist kannst Du in den Ferien nur teilnehmen, wenn die Schule die Praktikumswoche als Schulveranstaltung ausweist.
Das kommt auf deine Schule an. Oft ist es so, dass du für einzelne Tage von der / dem Klassenlehrer:in freigestellt werden kannst. Ab zwei Tagen muss allerdings die Schulleitung zustimmen. Am besten gehst du mit deinem fertig ausgefüllten Antrag auf dein:e Klassenlehrer:in zu. Diese:r kann dir dann weiterhelfen.
Ja, unter 18 ist es verpflichtend, dass deine Eltern deinen Antrag unterschreiben.