Unterrichtsbefreiung Rheinland-Pfalz

Antrag zur Teilnahme/Beurlaubung

Um dich von der Schule befreien zu lassen musst du den Antrag herunterladen, ausfüllen und von der Schule unterschreiben lassen. Wann du dich von der Schule befreien lassen kannst und bei wem, kannst du unten im FAQ nachlesen.



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Informationen zur Teilnahme an den Praktikumswochen

Die Praktikumstage, die an Schultagen (drei Wochen vor den Sommerferien) stattfinden, gelten als Schulveranstaltung, wenn die Schulen das entsprechend bestätigen. Mit genehmigtem Teilnahmeantrag ist die Teilnahme damit ab 14 Jahren möglich.

Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren können für die Teilnahme an der Praktikumswoche auch von der Teilnahme am Unterricht beurlaubt werden. Die Schule spricht die Beurlaubung aus. In diesem Fall ist privater Versicherungsschutz notwendig.

Für Praktikumstage, die in den Ferien stattfinden, gilt ein Mindestalter von 15 Jahren.

Ablauf der Beurlaubung

1. Schule gibt die verfügbaren Tage für die Praktikumstage vor (optional)

2. Praktikumswoche Account erstellen (Hier anmelden)

3. Praktikumstage vermittelt bekommen

4. Beurlaubungsantrag ausfüllen

5. Beurlaubungsantrag bei Schule (Klassenlehrerkraft oder Schulleitung) abgeben

6. Praktikumstage absolvieren

Wann muss ich mich von der Schule beurlauben lassen, um bei den Praktikumswochen teilzunehmen?

Die Praktikumswoche findet in Rheinland-Pfalz in den Sommerferien und drei Wochen davor statt. Du kannst dir in Absprache mit der Schule die Tage aussuchen, an denen es dir am besten passt. Sobald die Tage in den Schulwochen liegen, musst du dich vom Unterricht durch die Schule beurlauben lassen (Beurlaubungsantrag). Wenn die Schule die Praktikumswoche als Schulveranstaltung ausweist, musst du die Teilnahme durch die Schule genehmigen lassen (Teilnahmeantrag).
Wenn du noch nicht 15 Jahre alt bist kannst Du nur während der Schulwochen teilnehmen und nur, wenn die Schule die Praktikumswoche als Schulveranstaltung ausweist.

Wer kann mich beurlauben?

Das kommt auf die Dauer der Beurlaubung an. Bis zu drei Tage kannst du von der Klassenlehrerkraft oder der Stammkursleitung beurlaubt werden. Ab drei Tagen muss allerdings die Schulleitung entscheiden. Am besten gehst du mit deinem fertig ausgefüllten Antrag auf deine Klassenlehrerkraft oder Stammkursleitung zu. Diese kann dir dann weiterhelfen.

Müssen meine Eltern unterschreiben?

Ja, unter 18 ist es verpflichtend, dass deine Eltern deinen Antrag unterschreiben.